Investorenvisum

Investoren- oder Golden-Visa-Programme gewähren Aufenthalt, wenn eine bestimmte Summe in die Wirtschaft des Gastlandes investiert wird – etwa in Immobilien, Staatsanleihen, Fonds oder als direkte Unternehmensgründung.

Typische Voraussetzungen

  1. 1
    Mindestinvestition

    Je nach Programm zwischen rund 100.000 USD und mehreren Millionen.

  2. 2
    Einwandfreier Leumund

    Sorgfaltsprüfungen der Antragstellerin/des Antragstellers und teilweise der Mittelherkunft.

  3. 3
    Nachweis legaler Mittel

    Kontoauszüge, Kaufverträge oder Prüfberichte, die die rechtmäßige Herkunft bestätigen.

  4. 4
    Bindefrist

    Das Kapital muss meist 3–5 Jahre im Land verbleiben.

Mögliche Vorteile

  • Aufenthaltsrecht für Investorin/Investor und direkte Familienangehörige.
  • Möglichkeit zu arbeiten, zu studieren oder Unternehmen zu gründen.
  • Perspektive auf Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft nach einigen Jahren.

Einhaltung ist Pflicht

Wer die Investition nicht aufrechterhält oder die Herkunft der Mittel falsch darstellt, riskiert den Verlust des Status und rechtliche Konsequenzen.

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