Journalistenvisum

In vielen Ländern benötigen professionelle Reporterinnen und Reporter ein eigenes Visum. Es schafft Transparenz über Thema und Auftrag und kann zusätzliche Auflagen zu Equipment oder Drehorten enthalten.

Übliche Nachweise

  1. 1
    Schreiben des Medienhauses

    Bestätigt Funktion, Reisezweck und Auftraggeber.

  2. 2
    Ausführliche Reiseplanung

    Liste geplanter Interviews, Drehorte und Termine.

  3. 3
    Geräteliste

    Aufstellung von Kameras, Drohnen oder Sendern für den Zoll.

  4. 4
    Presseausweis

    Nachweis, dass du als aktive Journalistin bzw. aktiver Journalist tätig bist.

Kein Arbeiten auf Touristenvisum

Berichterstattung auf Basis eines Touristenvisums kann zur Festnahme oder Ausweisung führen. Nutze immer die korrekte Visakategorie – auch für kurze Einsätze.

Weitere Hinweise

  • Manche Länder stellen Aufpasser für Drehs in sensiblen Regionen.
  • Drohnen erfordern oft zusätzliche Luftfahrtgenehmigungen.
  • Live-Übertragungstechnik kann Einfuhrabgaben auslösen – temporäre Zollanmeldungen vermeiden Kosten.

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